Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) vergibt gemeinsam mit
- der
Schweizer Informatik Gesellschaft (SI), - der
Österreichischen Computergesellschaft (OCG) und - dem
German Chapter of the ACM (GChACM)
(im folgenden "beteiligte Gesellschaften" genannt) jährlich einen Preis für eine hervorragende Dissertation (GI-Dissertationspreis). Die Dissertation muss in der Informatik angesiedelt sein. Hierzu zählen nicht nur Arbeiten, die einen Fortschritt für die Informatik bedeuten, sondern auch Arbeiten aus den Anwendungen der Informatik in anderen Disziplinen und Arbeiten, die die Wechselwirkungen zwischen Informatik und Gesellschaft untersuchen.
Inhalt
1.1 Das Ziel
1.2 Ausstattung
1.3 Publikation
1.4 Preisverleihung und Bekanntgabe
2. Einreichungsverfahren
2.1 Vorschlagsberechtigung
2.2 Einreichungsunterlagen
3. Auswahlverfahren
3.1 Auswahlgremium
3.2 Auswahlkriterien
Hier finden Sie eine Übersicht über die bisherigen Preisträger/innen.
Hier finden Sie Informationen zum laufenden Nominationsprozess für den
Dissertationspreis
.
1. Rahmenbedingungen
1.1 Das Ziel
Die beteiligten Gesellschaften möchten besonders wichtige Arbeiten junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Öffentlichkeit herausstellen. Sie möchten darüber hinaus einen Beitrag zum Wissenstransfer von den Universitäten in die Bereiche Technik, Wirtschaft und Gesellschaft leisten.
1.2 Ausstattung
Der Dissertationspreis ist mit 5.000 EURO dotiert. Davon tragen SI, OCG und GChACM je 1.000 EURO; die GI übernimmt 2.000 EURO.
1.3 Publikation
Die von den Antragsberechtigten vorgeschlagenen Dissertationen werden auf einem Kolloquium durch Vorträge der Doktorandinnen bzw. Doktoranden vorgestellt und in einer Kurzfassung im Sammelband „Ausgezeichnete Informatikdissertationen" in der GI-eigenen Reihe Lecture Notes in Informatics (LNI) - Disserations publiziert. Die mit dem Preis ausgezeichnete Arbeit wird in der Einleitung des Buches besonders gewürdigt.
1.4 Preisverleihung und Bekanntgabe
Die Preisverleihung erfolgt auf der Jahrestagung der Gesellschaft für Informatik e.V., der ´INFORMATIK 20XX´, durch den Präsidenten. Eine Würdigung der Arbeit wird im
Informatik Spektrum veröffentlicht.
siehe auch: Preisträger
2. Einreichungsverfahren
2.1 Vorschlagsberechtigung
Vorschlagsberechtigt sind die wissenschaftlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz, die das Promotionsrecht in den oben genannten Bereichen haben. Jede dieser Hochschulen darf eine Dissertation für den Preis vorschlagen
2.2 Einreichungsunterlagen
Neben zwei Exemplaren der Dissertation sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Begründung des Vorschlags durch die jeweilige Fakultät
- die Gutachten der Referentinnen bzw. Referenten
- ein Curriculum Vitae
- eine Publikationsliste der Doktorandin bzw. des Doktoranden
- eine elektronische Version der Dissertation sowie die oben genannten vier Unterlagen als PDF auf CD.
3. Auswahlverfahren
3.1 Auswahlgremium
Die Entscheidung trifft ein Gremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Beirats der Universitätsprofessorinnen und -professoren der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) zusammensetzt. In diesem Gremium haben die beteiligten Gesellschaften Sitz und Stimme.
3.2 Auswahlkriterien
- Originalität und Tiefe der Ergebnisse
- Form der Darstellung
- Bedeutung der Arbeit für die Weiterentwicklung der Informatik
Die Bearbeitungsdauer sollte bei sonst gleichen Leistungen den Ausschlag geben.
4. Aktuelle Daten
Fristen
Anträge können in der Regel bis zum 15. Februar des jeweiligen Jahres eingereicht werden. Es sind nur solche Dissertationen zugelassen, für die der Tag der mündlichen Prüfung im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Vorjahres liegt. Promotionen, die außerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen wurden, können nicht berücksichtigt werden. Eine wiederholte Antragstellung für die gleiche Arbeit ist nicht zulässig.
Adresse
Die Antragsunterlagen sind einzureichen bei:
Herrn
Professor Steffen Hölldobler
Technische Universität Dresden
Fakultät Informatik
01062 Dresden





