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Donnerstag, 4. März 2010

GI begrüßt Urteil des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Die Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. „Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt und damit der berechtigten Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen hat“, sagte GI-Präsident Stefan Jähnichen.

 

 Jetzt komme es darauf ein, ein neues Gesetz mit Sorgfalt und Augenmaß zu formulieren, das den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung trägt. Dabei müsse eine angemessene Balance zwischen den berechtigten Interessen der Strafverfolgungsbehörden, der Wahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und den Vorgaben der EU gefunden werde.

 

 „Ohne eine angemessene Balance verlieren wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die modernen IuK-Technologien“, so Jähnichen. Gerade heute haben die großen Bundestagsfraktionen gemeinsam die Einrichtung einer Enquete-Kommission zum Thema „Internet und digitale Gesellschaft“ gefordert. Dies zeige, dass IuK-Technologien inzwischen nicht nur eine technische Plattform darstellen, sondern sich zu einem integralen Bestandteil des täglichen Lebens entwickelt haben. Das Vertrauen der Menschen in die neuen Technologien setzt die Vertraulichkeit aller gespeicherten Daten voraus und wahrscheinlich ist dieses Vertrauen sogar die wichtigste Grundlage für die Weiterentwicklung und Nutzung innovativer Informationstechnologien. Daher profitiert letztlich auch unsere Industrie von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

 

Die GI hatte bereits in den Jahren 2005 und 2006 die Wahrung der Bürgerinteressen beim Entwurf des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gefordert und wird sich auch weiterhin aktiv in die Gestaltung der nun notwendigen neuen Gesetzesvorhaben einbringen.

Unsere assoziierten Gesellschaften sind:

German Chapter of the Association for Computing Machinery (ACM)
Gesellschaft für Informatik in der Landwirtschaft
SI: Schweizer Informatik Gesellschaft